Gutachten -Arten
Gerichts-Gutachten
"Gerichtsgutachten" werden sie deshalb genannt, weil ein Gericht im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt.
Parteien-Gutachten
In diesem Fall wird das Gutachten im Auftrag einer der (streitenden) Parteien verfasst. Es kann dem Gericht als "Sachverständigenbeweis" gegeben werden, mit dem es sich nach den Verfahrensregeln auseinandersetzen muss.
(Als Sachverständigenbeweis nur mit Zustimmung beider Parteien verwertbar)
Privat-Gutachten
Ein Privatgutachten ist wie ein "Parteiengutachten" - ein Gutachten, dass eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen - beispielsweise vorprozessual - erstellen lässt. Es dient zum Parteivorbringen und ist dann auch ohne Einverständnis des Gegners urkundenbeweislich verwendbar.
Gutachten für andere Auftraggeber
Neben Privatpersonen als Auftraggeber erstelle ich auch Gutachten für Unternehmen, Kommunen und Versicherungen. Natürlich gelten auch für diese Gutachten dieselben Qualitäts-Anforderungen wie für ein Gerichtsgutachten.